Immobilien richtig verkaufen & vermieten

Für Ihre Immobilie gibt es eine Unmenge von Interessenten, könnte man meinen.

Unter den vielen Leuten, die sich in allen Ecken und Winkeln umschauen ist am Ende die Anzahl derer die Ihre Immobilie kaufen wollen

bzw. können, dann doch sehr niedrig.

Um herauszufiltern, wer der richtige bzw. die richtige Zielgruppe ist, benötigen Sie vor allem sehr viel Zeit (und Geld).

 

 

Ihre Immobilie ist ein Unikat – so viel steht fest!

Was ist alles zu tun?

Je mehr Service Sie Ihrem Kaufinteressent bieten, desto höher sind die Chancen, Ihre Immobilie bestmöglich zu verkaufen.

 

Dokumente / Pläne / Energieausweis

Stehen alle nötigen Grundrisse, der Lageplan, Flächenberechnungen, Versicherungs- und Grundbuchdaten und die Baugenehmigungen zur Verfügung? Ein kompetenter Immobilienmakler übernimmt für Sie die Organisation aller nötigen Unterlagen kostenfrei.

 

Ansprechende Fotos erstellen

Ihre Immobilie möchte nicht einfach nur geknipst werden. Für eine ansprechende Präsentation ist ordentliches Equipment erforderlich. Etwas Erfahrung im Bereich der Objektfotografie haben natürlich auch Immobilienmakler in Ihrer Nähe, was hier sehr hilfreich sein kann.

 

Begleittexte verfassen

Formulieren Sie die Texte zur Präsentation Ihrer Immobilie ansprechend und in jedem Fall wahrheitsgemäß. 

 

Exposé erstellen

Ein Exposé sollte möglichst aufwendig und professionell gestaltet sein, schauen Sie sich vorab einfach Beispiele hierzu an. Der erste Eindruck zählt!

 

Aufbereitung der nötigen Dokumente

Stellen Sie sicher, dass alle nötigen Unterlagen vor dem anbieten Ihrer Immobilie zusammengestellt sind. Hier ist es wichtig auch Unterlagen für die Finanzierende Bank des Kaufinteressenten zur Verfügung zu haben.

 

Terminvereinbarung mit Interessenten

 Im ersten Gespräch kann man mit den richtigen Fragen und Antworten sicherstellen, ob Ihre Immobilie in das Raster des Interessenten fällt, hier kann man sich einige unnötige Termine ersparen. Besichtigen Sie niemals in Gruppen und nehmen Sie sich ausreichend Zeit für Ihre Interessenten, eine Immobilie kauft man in der Regel nicht jede Woche. 

Planen, Klären und Bestimmungen beachten!

Was ist für Sie zu beachten?

Gesetzliche Bestimmungen, Vorschriften und Rechte müssen beachtet werden, unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

 

Evtl. "Altlasten" Dokumentieren

Sind Ihnen Rechte und Lasten, wie z.B.: Niesbrauch, Erbpacht, Wegerechte, Leitungsrechte oder Wohnrechte bekannt? Dies muss zunächst bei der Bewertung berücksichtigt werden und selbstverständlich den Kaufinteressenten mitgeteilt werden.

 

Energieausweis erstellen lassen

Der Energieausweis ist Pflicht! Ohne diesen dürfen Sie nicht besichtigen, er ist dem Interessenten schon bei der Besichtigung vorzulegen. Immobilienbüros sorgen oft auch kostenfrei für die Erstellung.

 

Bewerbung der Immobilie

Bei der Bewerbung Ihres Schmuckstückes ist Vorsicht geboten. Sicher hebt man die Vorteile heraus, jedoch muss man immer bei der Wahrheit bleiben. Zweideutige oder gar fehlerhafte vorab – Informationen führen immer zu Problematiken, welche nicht selten in einem Rechtsstreit enden können.

 

Interessenten über alles nötige informieren

Verheimlichen Sie keinesfalls Mängel oder Problematiken welche im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie stehen! Es wird zwar „gekauft wie gesehen“ jedoch sind hier natürlich bekannte Mängel ausgeschlossen. Solche Falsch- oder Fehlinformationen führen nicht selten zu einer Rückabwicklung Ihres Kaufvertrages, dies ist mit nicht unerheblichen Kosten und oft auch viel Zeit verbunden.

Fragen Sie einfach die Profis!

Pötzl Immobilien

Ihr erfolgreicher Makler in Raunheim im Rhein-Main-Gebiet. Über 20 Jahre Erfahrung als Immobilienmakler und  Gutachter machen uns zu Spezialisten des regionalen Immobilienmarktes. 

Gerne unterstützen wir auch Sie!

Immobilienbewertungen

Sie benötigen den Wert Ihrer Immobilie oder tragen sich mit dem Gedanken eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen? Als DEKRA geprüfte Sachverständige erstellen wir für Sie ausführliche Wertermittlungen gemäß §194 Baugesetzbuch. 

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